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Vor allem Vermieter und Hauseigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen sollten sich über die geänderte Trinkwasserverordnung informieren.
Wenn im Gebäude eine zentrale Warmwasserbereitung mit einem Behältervolumen von mehr als 400 Litern Inhalt oder Leitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen Warmwasserbereiter und der entferntesten Entnahmestelle installiert sind, gilt: Einmal im Jahr müssen an drei definierten Stellen Wasserproben entnommen und im Labor untersucht werden.
Die Kosten hierfür liegen pro mikrobiologischer Untersuchung bei circa 30 Euro, dazu kommen Kosten für die An- und Abfahrt zur Probenentnahme. Die Ergebnisse werden dem Gesundheitsamt mitgeteilt und für zehn Jahre aufbewahrt. Wir als SHK-Fachbetrieb prüfen im Vorfeld, ob Ihre Trinkwasseranlage eine aussagekräftige Untersuchung überhaupt zulässt.
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